Bei einer Privatplatzierung handelt es sich um eine Sonderform eines Börsenganges bzw. IPOs (Initial Public Offering). Während beim öffentlichen IPO die Aktien der Gesellschaft einem breiten potenziellen Investorenkreis angeboten werden, werden bei einer Privatplatzierung (bzw. einem Private Placement oder Börsengang über Privatplatzierung) die neuen Unternehmensanteile (meist Aktien, aber auch Wandelanleihen) nur einem ausgewählten Investorenkreis und unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeboten. Bei diesen Investoren handelt es sich dabei meist um institutionelle oder professionelle Anleger wie Banken, Private Euqity-Gesellschaften oder Pensionsfonds.
Die Privatplatzierung (bzw. Emission) kann in Form einer Selbstemission oder Fremdemission erfolgen.
Privatplatzierung als Selbstemission
Die Vermögenswerte aus der Emission, in den meisten Fällen Aktien einer Kapitalgesellschaft, platziert der Emittent bei einer Selbstemission selbst bei den ausgewählten Investoren. Die Unterstützung einer Konsortialbank oder eines Konsortiums aus mehreren Banken wird bei der Privatplatzierung nicht in Anspruch genommen.
Um auch ohne Unterstützung von Banken für die Privatplatzierung im Wege einer Selbstemission ausreichend Abnehmer zu finden, wird die Selbstemission meist dann genutzt, wenn zu den zukünftigen Investoren schon eine Geschäftsbeziehung besteht bzw. diese schon am Unternehmen beteiligt sind. Gängiger Fall ist hier der Großinvestor, der im Zuge einer Privatplatzierung alle neuen Anteile direkt übernimmt.
Vor allem die im Vergleich zur Fremdemission sehr niedrigen Kosten sind ein wesentlicher Vorteil, warum Kapitalgesellschaften bei einer Privatplatzierung den Weg der Selbstemission wählen.
Privatplatzierung im Wege der Fremdemission
Entsprechend der vorherigen Erklärung zur Selbstemission sucht sich also der Emittent für die Privatplatzierung von Anteilen die Hilfe einer Konsortialbank oder eines ganzen Konsortiums, dass die Emission begleitet. Also bei der Suche nach Investoren unterstützt und die Platzierung der Anteile bei diesen am Ende auch durchführt.
Üblich ist es auch, dass sich die Emissionsbank zur Übernahme aller Anteile zum vereinbarten Emissionskurs verpflichtet, der Emittent also kein Risiko hat, Anteile nicht platzieren zu können. Anschließend veräußert die Emissionsbank die Anteile an die Investoren.
Die Emissionsbegleitung und das Risiko der Übernahme der Anteile lässt sich die Emissionsbank natürlich bezahlen, weshalb die Kosten einer Fremdemission erheblich über denen der Selbstemission liegen.
Welchen Zweck dient eine Privatplatzierung?
Der vordergründigste Zweck einer Privatplatzierung liegt auf der Hand. Wie bei einem Börsengang will sich das Unternehmen durch den Verkauf von Unternehmensanteilen Geld beschaffen.
Vorteile einer Privatplatzierung
Die Kapitalbeschaffung über eine Privatplatzierung hat den Vorteil, dass die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen bei weitem nicht so groß sind, wie bei einem Börsengang (IPO). Beispielsweise bei der Prospektpflicht, die entfällt, wenn es sich bei den Investoren ausschließlich um qualifizierte Anleger handelt oder wenn diese eine bestimmte Mindestanzahl unterschreiten.
Bei einer Privatplatzierung spart der Emittent auch Kosten, zum Beispiel für Marketingaufwendungen, mit denen bei einem normalen IPO um Investoren geworben wird (Roadshow).
Ein Private Placement bringt aber auch zeitliche Vorteile bei der Abwicklung, also der zügigen Platzierung der Aktien bei den Investoren. Zudem muss sich nur mit einem sehr kleinen Kreis an Investoren abgestimmt werden.
Auch bei der Gestaltung des Ausgabepreises ist der Emittent viel flexibler.
Wann wird in der Regel eine Privatplatzierung durchgeführt?
Der erste Fall eines Private Placements wurde bereits ausführlich besprochen, also der Fall eines Börsenganges unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Anteile an der Kapitalgesellschaft werden ganz gezielt bei einigen wenigen Investoren exklusiv platziert.
Darüber hinaus kann eine Privatplatzierung auch bei:
- einer Kapitalerhöhung von Aktiengesellschaften,
- Neuemission von Aktien oder
- beim Verkauf von nicht wahrgenommenen Bezugsrechten
angewendet werden.
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