Bei einem Nießbrauchdepot handelt es sich um eine spezielle Form eines Wertpapierdepots mit dem Zweck, das Eigentum an einem Vermögenswert einer anderen Person zu übertragen, das Nutzungsrecht an dem Vermögenswert allerdings weiterhin zu behalten.
Der sogenannte Nießbrauchberechtigte profitiert in der Folge von dem Vermögensgegenstand, obwohl er nicht das Eigentum an diesem, sondern nur das Nutzungsrecht besitzt. Im Falle eines Wertpapierdepots besitzt beispielsweise der Nießbraucher weiterhin die im Depot befindlichen Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.), während der Nießbrauchberechtigte Zinsen oder Dividenden aus den Wertpapieren erhält.
Für die Übertragung des Nießbrauchs gibt es keine zeitlichen Beschränkungen, d. h. der Nießbrauch kann auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit erfolgen. Häufig ist der Nießbrauch auch mit einer Art Vergütung verbunden, die u. a. von Faktoren wie dem Wert des Vermögensgegenstandes oder der Dauer der Übertragung des Nießbrauchs abhängt.
Neben Wertpapieren finden Nießbrauchdepots häufig auch bei der Übertragung von Immobilien Anwendung, z. B. wenn Elternteile ihr Wohnhaus auf ihre Kinder übertragen und sich gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) in der Immobilie sichern. Die Grundidee des Nießbrauchdepots ist dabei, Eigentum zu übertragen, ohne jedoch das Nutzungsrecht zu Lebzeiten zu verlieren.
Das Nießbrauchdepot hat vor allem steuerliche Vorteile, hier besonders im Falle von Schenkungen oder Erbschaften. Denn obwohl auch hier Schenkungssteuer anfällt, wird der Wert des Nießbrauchs vom Gesamtbetrag der zu versteuernden Schenkung abgezogen. Außerdem kann eine eventuell vereinbarte Vergütung, die der Nießbrauchberechtigte dem Nießbraucher zahlt, als Einkunftsart zu günstigeren Steuersätzen versteuert werden. Um Steuern zu sparen kann allerdings die Höhe der Vergütung für den Nießbrauch nicht beliebig niedrig bzw. hoch angesetzt werden, sondern muss angemessen ausfallen, um nicht vom Finanzamt als Scheingeschäft eingestuft zu werden. Darüber hinaus lassen sich in begrenztem Umfang auch Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Nießbrauch als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Auch die Ausnutzung möglicher Freibeträge können die Steuerlast reduzieren.
Da jeder Fall separat zu betrachten ist, sollten Sie bei der Einrichtung eines Nießbrauchdepot zur Vermeidung von Fehler und zur Steueroptimierung unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.