Ein Weg, wie sich Unternehmen Geld beschaffen können, ist das sogenannte Initial Public Offering (kurz: IPO), also der Gang an die Börse. Wie eine solcher Börsengang abläuft und was das für Trader bedeutet, erklären wir in diesem Beitrag.
Was ist ein Börsengang (IPO)?
Entscheidet sich ein Unternehmen für einen Börsengang, dann werden die Aktien des Unternehmens an einer Börse gelistet. Mit dem Börsengang und der damit verbundenen erstmaligen öffentlichen Platzierung der Aktien bei Investoren nimmt das Unternehmen frisches Kapital auf, dass zum Beispiel für zukünftiges Unternehmenswachstum, die Reduzierung von Schulden oder für die Entwicklung neuer Produkte (Forschung & Entwicklung) genutzt werden kann.
Die Aufnahme von Kapital über einen IPO ist für die Aktiengesellschaft in der Regel deutlich günstiger, als wenn sich das Unternehmen Geld über einen Kredit bei Banken beschafft. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Verbesserung der Bilanzstruktur, da die Ausgabe von Aktien das Eigenkapital – und damit auch die Eigenkapitalquote – des Unternehmens erhöht.
Zudem erhöht ein Börsengang und der damit verbundene Schritt an die Öffentlichkeit auch die Bekanntheit des Unternehmens und dessen Produkten.
Für Anleger bedeutet der IPO einer Aktiengesellschaft, dass sie sich mit dem Kauf der Aktien am Unternehmen – und damit am Unternehmenserfolg – beteiligen können. Damit ist es aber auch dem Unternehmen möglich, eigene Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien am Unternehmen durch Aktienbeteiligungen im Rahmen der Mitarbeiter-Incentivierung zu beteiligen und damit die Motivation zu steigern.
Wie läuft ein Börsengang ab?
Ein Börsengang bedeutet für ein Unternehmen im Vorfeld meist einen recht hohen Aufwand und in der Regel auch hohe Kosten. Ist es noch nicht der Fall, dann muss das Unternehmen als Vorbereitung eines IPO in eine:
- Aktiengesellschaft,
- Europäische Gesellschaft (SE) oder
- Komanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
umgewandelt werden. Eine dieser Rechtsformen ist die Voraussetzung für einen Börsengang.
Die weiteren Voraussetzungen für den Börsengang hängen davon ab, in welchem Segment die Anteilsscheine an der Gesellschaft später gehandelt werden sollen. Denn dann sind die jeweils dort geltenden Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Wichtig sind hier die Segmente:
- Amtlicher und geregelter Markt und
- Freiverkehr.
Für den Börsengang muss sich das Unternehmen eine Emissionsbank wählen, die den gesamten IPO begleitet und auch praktisch durchführt. Bei größeren Börsengängen kümmert sich oft ein ganzes Konsortium an Banken um den IPO, angeführt von einem Konsortialführer.
Anschließend muss um Investoren geworben werden, die die beim Börsengang angebotenen Aktien zeichnen. Deshalb wird eine Due Diligence durchgeführt, also eine Unternehmensprüfung. Die dabei gewonnenen Informationen fließen in den Emissionsprospekt ein (oft auch als Börsenprospekt bezeichnet), der eine Voraussetzung für den IPO ist. In diesen können interessierte Investoren alle wichtigen Informationen über das Unternehmen und den Börsengang erhalten.
Mit den Informationen aus der Due Diligence und dem Börsenprospekt geht das Unternehmen (bzw. das Management des Unternehmens) auf Roadshow, um Investoren davon zu überzeugen, am Börsengang teilzunehmen. Also aufgrund der Equity Story die Aktien zum IPO zu zeichnen.
Ist die Roadshow abgeschlossen, können die Konsortialbanken in etwas abschätzen, wie groß die Nachfrage nach den Aktien des Unternehmens sein wird. Diese Informationen, in Verbindung mit den Ergebnissen aus der Due Diligence, werden anschließend genutzt, um einen Ausgabepreis bzw. eine Preisspanne für die Platzierung der neuen Aktien festzulegen.
Steht der Ausgabepreis (bzw. die angebotene Preisspanne), beginnt die Zeichnungsphase. In der können die Anleger nun die Aktien zeichnen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wieder der endgültige Ausgabepreis im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.
Nach der Zuteilung werden die Aktien bei den neuen Anteilseigner im Depot eingebucht und am ersten Handelstag wird die Aktien erstmals an der Börsen gehandelt und kann von Anlegern gekauft und verkauft werden. Damit ist der Börsengang abgeschlossen.
Erfolgreich abgeschlossen wurde der IPO, wenn alle angebotenen Aktien auch bei Anlegern platziert werden konnten. War das Interesse der Anleger sogar größer als das Angebot, also nicht alle Interessenten haben Aktien bzw. das gewünschte Volumen erhalten, spricht man von einer Überzeichnung. Hier hätte im Zweifel sogar ein höherer Ausgabepreis gewählt werden können.