Als Eckzins (Spareckzins bzw. Spareckzinssatz) wird der durchschnittliche Zinssatz einer Bank bezeichnet, der für Geldanlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist gilt. In der Regel liegt die gesetzliche Kündigungsfrist für Spareinlagen bei drei Monaten.
Als Eckzins wird außerdem auch der Zinssatz für Termineinlagen mit der kürzest möglichen Laufzeit bezeichnet.
Der Eckzinssatz wird deshalb so bezeichnet, da er bei Banken die Basis für die Berechnung weiterer Anlagen – zum Beispiel Geldanlagen mit einer längeren Laufzeit – ist. Sparer können den Eckzinssatz als Referenzwert nutzen, beispielsweise wenn sie sich für eine Geldanlage mit längerer Kündigungsfrist (als beim Eckzinssatz) entschieden haben. Dann sollte die Verzinsung über dem Eckzinssatz liegen.
Im Marketing der Banken spielt der Eckzins eine wichtige Rolle, da er meist als Vergleichswert mit Konditionen anderer Banken oder anderer Anlageformen herangezogen wird.