Wer kann einen Antrag für einen KfW-Unternehmerkredit stellen?
Das Programm wendet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im In- und Ausland. Darunter fallen produzierendes Gewerbe, das Handwerk, der Handel sowie sonstige Dienstleistungsgewerbe als auch Freiberufler. Diese müssen seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt für einen KfW-Unternehmerkredit sind:
- KMU, Kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als EUR 43 Millionen haben.
- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt.
- Freiberuflich tätige Personengruppen, wie zum Beispiel Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte oder Ärzte
- Natürliche Personen, Antragsberechtigte Unternehmen sowie Freiberufler unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, wenn diese Gewerbeimmobilien und / oder gewerblich / freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten und eine Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
Was kann mit einem KfW-Unternehmerkredit gefördert werden?
Mit dem KfW-Unternehmerkredit wird alles gefördert, was für eine unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. So zum Beispiel:
- Investitionen wie die Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenständen, Firmenfahrzeugen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, aber auch immaterielle Investitionen in Form von Lizenzen und Patenten, PCs und Software.
- Betriebsmittel zur Deckung laufender Kosten wie z.B. der Personalkosten, Miete / Pacht, Kosten für Marketing, etc.
- Warenlager
- der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen sowie Übernahmen und tätige Beteiligungen
- Leasinggegenstände
Was wird nicht mit einem KfW-Unternehmerkredit gefördert?
Nicht gefördert werden können dagegen mit einem KfW-Unternehmerkredit u.a.:
- Treuhandkonstruktionen,
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, z.B. der Erwerb eigener Unternehmensanteile,
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
- Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen und
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Verlängerungen von Laufzeiten
Wie wird der Antrag für einen KfW-Unternehmerkredit gestellt?
Der Antrag wird durch die Hausbank, umgangssprachlich für die Banken und Kreditinstitute vor Ort, an die KfW gestellt. Die Banken und Kreditinstitute setzen sich zuvor mit dem Konzept und der Planung auseinander und übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig oder teilweise die Haftung.
Auf Wunsch kann der KfW-Unternehmerkredit mit 50 % Haftungsfreistellung versehen werden. Das heißt, dass die KfW 50 % des Kreditausfallrisikos übernimmt und die restlichen 50 % von der antragstellenden Bank getragen werden.
Oft sind Banken erst durch diese Risikoübernahme Seitens der KfW zur Finanzierung des Vorhabens bereit. Der Kreditnehmer haftet zu 100 % für die Rückzahlung.
Wann (und wie) muss ein KfW-Unternehmerkredit zurückgezahlt werden?
Während der tilgungsfreien Zeit werden nur die Zinsen bezahlt. Danach wird der Kredit in gleich hohen Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag im Vierteljahres-Turnus zurückgeführt.
Bei Darlehen, die endfällig sind, wird der Kreditbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückbezahlt. Eine vorzeitige, sprich außerplanmäßige Tilgung, ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit ganz oder teilweise möglich.
Die Rückzahlung erfolgt, wie auch schon die Antragstellung, über die Hausbank.
Weitere Informationen sowie die aktuellen Zinskonditionen finden Sie auf der Seite KfW-Unternehmerkredit.