Definition: Was ist eine stille Gesellschaft?

Bei einer (typischen) stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Unternehmensform, bei der sich ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) an einem Handelsgewerbe eines Einzelkaufmannes oder einer Handelsgesellschaft durch eine Vermögenseinlage beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens, an dem sich der stille Gesellschafter mithilfe der stillen Gesellschaft beteiligt, muss aber ein Kaufmann sein.

Die vom stillen Gesellschafter geleistete Vermögenseinlage geht in das Vermögen des Inhabers über, der stille Gesellschafter wird im Gegenzug am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Deshalb hat die stille Gesellschaft eher den Charakter eines Schuldverhältnisses zwischen stillen Gesellschafter und Geschäftsinhaber.

Die stille Gesellschaft gehört zu den Personengesellschaften, ist aber keine Handelsgesellschaft. Der stille Gesellschafter ist an der stillen Gesellschaft nur im Innenverhältnis beteiligt, d.h. für Außenstehende ist sie normalerweise nicht erkennbar.

Warum meist eine stille Gesellschaft gegründet wird

Eine stille Gesellschaft wird als meistens dann gegründet, wenn sich jemand (natürliche oder juristische Person) diskret und für die Öffentlichkeit nicht sichtbar an einem Handelsgewerbe oder einer Handelsgesellschaft beteiligen möchte.

Unternehmerseitig wird die stille Gesellschaft gegründet, wenn schnell und unbürokratisch Kapital aufgenommen werden soll, ohne das dafür Zinszahlungen anfallen bzw. ohne das ein Mitspracherecht im Unternehmen durch den stillen Gesellschafter entsteht.

Wie wird eine stille Gesellschaft gegründet?

Für die Gründung einer stillen Gesellschaft gibt es keine besonderen Formanforderungen, d.h. sie kann formlos gegründet werden. Allerdings empfiehlt es sich, alle Vereinbarungen, z.B. hinsichtlich einer Gewinnausschüttung, in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Außerdem sollte im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden, ob der stille Gesellschafter auch am Verlust des Unternehmens beteiligt ist.

Die stille Gesellschaft tritt mit der Einlage des stillen Gesellschafters in Kraft.

Eine stille Gesellschaft muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden.

Vorteile einer stillen Gesellschaft

Da die stille Gesellschaft nur im Innenverhältnis besteht, ist sie nicht öffentlich sichtbar, d.h. Beteiligungen sind diskret möglich.

Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich. In der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sind die Parteien recht frei, da es kaum gesetzliche Vorgaben gibt.

Unternehmer / Firmeninhaber

  • In seiner Entscheidungsbefugnis durch den stillen Gesellschafter nicht eingeschränkt.
  • Der Unternehmensinhaber kann einfach und schnell sein Unternehmenskapital aufstocken, ohne Zinszahlungen tätigen zu müssen.
  • Bei einer typischen stillen Gesellschaft wirken sich die Gewinnausschüttungen auf die Einlage des stillen Gesellschafters als Betriebsausgabe gewinnmindernd aus.

Stiller Gesellschafter

  • Der stille Gesellschafter kann sich unbürokratisch an einem Unternehmen beteiligen und am Unternehmensgewinn partizipieren.
  • Der stille Gesellschafter übernimmt keine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern des Unternehmens, haftet also für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten maximal mit seiner Einlage.
Nachteile einer stillen Gesellschaft

Unternehmer / Firmeninhaber

  • Durch die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist der Firmeninhaber gegebenenfalls vom stillen Gesellschafter finanziell erhöht abhängig.

Stiller Gesellschafter

  • Eine Insolvenz kann für den stillen Gesellschafter den Verlust seiner gesamten Vermögenseinlage bedeuten.
  • Der stille Gesellschafter hat keinerlei Mitspracherecht im Unternehmen.
  • Der stille Gesellschafter tritt nach außen hin nicht als Teilhaber auf.
  • ist der stille Gesellschafter auch am Unternehmensverlust beteiligt.

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