Bei einer Abschlagsdividende (bzw. Interimsdividende, Zwischendividende oder engl. quarter dividend) handelt es sich um eine Teilvorauszahlung der Dividende, die ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet. Aktionäre müssen nicht warten, bis die Aktiengesellschaft die endgültige Dividendenzahlung am Geschäftsjahresende bekannt gibt, sondern erhalten bereits vorab einen Abschlag auf die zu erwartende Jahresdividende.
Die Abschlagsdividende wird periodisch gezahlt, besonders üblich ist die Quartalsdividende.
Während die Abschlagsdividende in vielen Ländern – beispielsweise in den USA – üblich und beliebt ist, ist in Deutschland die Anwendung streng limitiert und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So muss das Geschäftsjahr, in dem der Gewinn erzielt wurde und für das dann die entsprechende Dividende ausgeschüttet werden soll, bereits abgeschlossen sein. Der Gesetzgeber will dadurch sicherstellen, dass Unternehmen die Dividende über tatsächlich erwirtschafteten Gewinn auszahlen und nicht durch mögliche Vorabzahlungen auf noch unsichere Gewinne einen Substanzverlust erleiden.
Die Abschlagsdividende errechnet sich als Prozentsatz der zu erwarteten Dividende für das gesamte Geschäftsjahr und wird zu einem bzw. mehreren unterjährigen Zeitpunkten ausgezahlt. Am Geschäftsjahresende werden denn die bereits gezahlten Abschläge mit der endgültigen Dividende verrechnet. Weicht am Geschäftsjahresende die endgültige (tatsächlich erzielte) Dividende von der erwarteten Dividende ab, kann die Schlusszahlung ebenfalls über oder unter der ursprünglichen Prognose liegen.
Für Aktionäre hat die Abschlagsdividende den Vorteil, dass sie ihnen einen frühen Zugang zur Dividende ermöglicht und das Kapital schneller für die weitere Verwendung zur Verfügung steht.