Bei einem American Depositary Receipt, vielfach weitaus bekannter unter dem Kürzel ADR, handelt es sich um einen auf US-Dollar lautenden Hinterlegungsschein (also um ein Zertifikat), der stellvertretend für eine Aktie gehandelt werden kann. Das ADR wird von amerikanischen Kreditinstituten ausgestellt, die die zugrunde liegenden Originalaktien verwahren. Daher verbriefen ADRs das Eigentum an den zugrunde liegenden Aktien, die dann am US-amerikanischen Aktienmarkt oder auch an anderen Börsen gehandelt werden können. Ein ADR ermöglicht es also ausländischen Aktiengesellschaften, an US-Börsen gehandelt zu werden, obwohl die Original-Anteilsscheine dort nicht notiert sind.
Aktiengesellschaften können sich so beispielsweise Kapital durch die Notierung an einer inländischen Börse beschaffen, ohne dass sie das gesamte aufwendige Prozedere eines Zulassungsverfahrens durchlaufen müssen. Deshalb werden ADRs häufig auch für Aktien aus Schwellenländer oder anderen schwer zugänglichen Märkten eingesetzt, sodass diese nicht den beschwerlichen (und teuren) Weg einer Notierung beispielsweise an einer US-Börse gehen müssen.
Ein ADR kann für eine oder mehrere Aktien des zugrunde liegenden Unternehmens begeben werden, d.h. ein ADR kann sich auf mehrere Aktien, genau eine Aktie oder auf Bruchteile von Aktien beziehen. Inhaber eines ADR haben meist Anspruch auf die Dividende aus den Originalpapieren, geben aber mit dem Kauf des ADR häufig das Stimmrecht aus der zugrunde liegenden Aktie ab.
Es gibt zwei Arten von ADRs: sponsored ADRs und unsponsored ADRs
Unsponsored ADR
Bei einem unsponsored ADR wird der Hinterlegungsschein von einem Finanzinstitut (amerikanische Depotbank) ohne Beteiligung und Zustimmung des Unternehmens, dessen Aktien im ADR hinterlegt sind, ausgegeben. Unsponsord ADRs werden meist OTC gehandelt, da die Depotbank nicht verpflichtet ist, Informationen des Unternehmens an Anleger weiterzuleiten und die ADRs deshalb nicht zum Börsenhandel zugelassen werden.
Da verschiedene Bank unabhängig vom Unternehmen, dessen Aktien verbrieft werden, auflegen können, kann es mehrere verschiedene unsponsored ADRs auf die gleiche Aktie geben.
Im Vergleich zu sponsored ADRs ist die Bedeutung von unsponsored ADRs sehr gering.
Sponsored ADRs
Bei einem sponsored ADR geht die Initiative vom Emittenten aus, also der Aktiengesellschaft, deren Aktien dem ADR zugrunde liegen sollen. Die Depositary Bank und das Unternehmen schließen dazu einen Vertrag ab und in der Regel muss auch das emittierende Unternehmen den Großteil der entstehenden Kosten zahlen. Dafür übernimmt die Depotbank die Verpflichtung, die ADRs auszugeben und zurückzunehmen, die Stimmrechte aus den zugrunde liegenden Aktien für den Investor auszuüben und Dividenden aus den Aktien an den ADR-Besitzer auszuschütten.
Aufgrund dieser spezifischen Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen, dessen Aktien verbrieft werden sollen und der Depotbank kann es auch nur ein sponsored ADR am Markt geben. Sponsored ADRs können auch für den regulären Börsenhandel zugelassen werden.
Ob ein ADR an der Börse gelistet wird, wo es gehandelt werden kann und ob damit neues Kapital aufgenommen werden soll, hängt vom jeweiligen Level des ADR ab.
Level I
Bei einem Level-I-Programm wird mittels ADRs der Handel für schon bestehende Unternehmen in den USA ermöglicht. Der Handel erfolgt allerdings nur OTC (nicht an einer US-Börse gelistet, sondern Handel am Sekundärmarkt) und es wird durch den Schritt auch kein zusätzliches Kapital aufgenommen. Allerdings sind die Anforderungen an das Registrierungsverfahren vergleichsweise gering und zudem besteht für die Unternehmen keine Verpflichtung zur Rechnungslegung nach US-GAAP.
Level II
Wie beim Level-I-Programm, so werden auch beim Level II die ADRs auf schon bestehende Aktien hinterlegt. Allerdings ist es hier möglich, dass die ADRs auch an einer US-Börse notiert werden. Dazu ist aber ein umfangreicheres Registrierungsverfahren notwendig, bei dem auch umfangreiche Angaben zum Emittenten gemacht werden müssen. Zudem sind bei einer Börsennotierung auch Jahresabschlüsse nach US-GAAP vorzulegen.
Auch beim Level-II-Programm wird kein neues Kapital aufgenommen.
Level III
Die Kapitalaufnahme in den USA durch die Emission neuer Aktien ist mit einem Level-III-Programm möglich, denn hier werden die ADRs direkt auf die neuen Aktien emittiert. Diese ADRs werden anschließend auch an einer US-Börse gehandelt, daher müssen Jahresabschlüsse nach dem amerikanischen Rechnungslegungsstandard US-GAAP vorgelegt werden.